Die meisten Solaranlagen in der Schweiz benoetigen keine Baubewilligung – eine einfache Meldung bei der Gemeinde genuegt. Hier erfahren Sie alles zu den rechtlichen Vorgaben.

Meldepflicht: Der Normalfall

Seit 2018 gilt das vereinfachte Meldeverfahren. Die meisten Aufdach-Anlagen sind lediglich meldepflichtig. Meldung einreichen, 30 Tage warten – wenn kein Einwand kommt, darf installiert werden. Die Meldung umfasst Situationsplan, Anlagenangaben und Ansichten des Gebaeudes. Ihr Installateur erstellt die Unterlagen.

Baubewilligung noetig bei

In diesen Faellen dauert das Verfahren laenger und erfordert mehr Unterlagen.

Kantonale Unterschiede

Kantone und Gemeinden koennen zusaetzliche Bestimmungen erlassen. Einige haben besonders solarfreundliche Regelungen, andere strengere Vorgaben fuer bestimmte Gebiete. Immer bei der eigenen Gemeinde nachfragen.

Schritt-fuer-Schritt

1. Mit Installateur klaeren: Melde- oder Bewilligungspflicht? 2. Unterlagen erstellen (Installateur hilft). 3. Meldung oder Baugesuch einreichen. 4. Frist abwarten (30 Tage bei Meldung). 5. Nach Genehmigung oder Fristablauf installieren.

EVU-Anmeldung

Unabhaengig vom Baurecht: Anmeldung beim lokalen Energieversorger fuer Netzanschluss und Einspeiseverguetung. Meist ueber Installateurformular. Manche EVU verlangen Voranmeldung vor Installationsbeginn.

Fazit

Fuer die allermeisten Eigenheimbesitzer ist der Prozess unkompliziert. Meldung einreichen, kurz warten, installieren. Die Schweiz hat die Huerden bewusst niedrig gehalten, um den Solarausbau zu foerdern.

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